Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Februar 2004 (Sache R 104/2001‑4) über die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke in der Form einer mattierten mattschwarzen Flasche
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 11. Februar 2004 (Sache R 104/2001‑4) wird aufgehoben.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin.