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Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 1. Juli 2008. – Região autónoma dos Açores gegen Rat der Europäischen Union.

CELEX: 62004TJ0037 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1954/2003 des Rates vom 4. November 2003 zur Steuerung des Fischereiaufwands für bestimmte Fanggebiete und Fischereiressourcen der Gemeinschaft, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 685/95 und (EG) Nr. 2027/95 (ABl. L 289, S. 1)

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Região autónoma dos Açores trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.

3. Das Königreich Spanien und die Kommission tragen ihre eigenen Kosten einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.

4. Die Seas at Risk VZW und der WWF – World Wide Fund for Nature tragen ihre eigenen Kosten einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.

5. Die Stichting Greenpeace Council trägt ihre eigenen durch das vorliegende Verfahren entstandenen Kosten.

6. Die Porto de Abrigo – Organização de Produtores da Pesca CRL und die GÊ-Questa – Associação de Defesa do Ambiente tragen ihre eigenen durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.