Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Art. 74 der Verfahrensordnung – Antrag auf Kostenfestsetzung nach dem Urteil des Gerichtshofs vom 23. März 2006
Tenor
Tenor
Der Gesamtbetrag der Kosten, die die Mülhens GmbH & Co. KG der Zirh International Corp. zu erstatten hat, wird auf 5 126,95 Euro festgesetzt.