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Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 16. Februar 2006. – Adriatica di Navigazione SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62004CO0111 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand:

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache T-61/99 (Adriatica di Navigazione/Kommission), mit dem eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 9. Dezember 1998 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (IV/34.466 – Griechische Fährschiffe) als unbegründet abgewiesen wurde

Tenor

Tenor:

1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2) Das Anschlussrechtsmittel der Kommission der Europäischen Gemeinschaften wird zurückgewiesen.

3) Die Adriatica di Navigazione SpA trägt 90 % der Kosten.

4) Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt 10 % der Kosten.