Verfahrensgegenstand
Gegenstand:
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache T-65/99 (Strintzis Lines Shipping SA / Kommission), mit dem eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 9. Dezember 1998 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (IV/34.466 – Griechische Fährschiffe) als unbegründet abgewiesen wurde
Tenor
Tenor:
1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2) Das Anschlussrechtsmittel der Kommission der Europäischen Gemeinschaften wird zurückgewiesen.
3) Die Strintzis Lines Shipping SA trägt 90 % der Kosten.
4) Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt 10 % der Kosten.