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Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 15. Juni 2006. – Kommission der Europäischen Gemeinschaften wegen Königreich Schweden.

CELEX: 62004CJ0459 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Unvollständige Umsetzung von Artikel 7 Absatz 8 der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183, S. 1) – Festlegung der Fähigkeiten und Eignung der Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber mit Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Verhütung berufsbedingter Gefahren im Unternehmen betraut werden

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften und das Königreich Schweden tragen ihre eigenen Kosten.