Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 986/2003 des Rates vom 5. Juni 2003 zur Änderung der mit der Verordnung (EG) Nr. 360/2000 auf die Einfuhren von totgebranntem (gesintertem) Magnesit mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführten Antidumpingmaßnahmen (ABl. L 143, S. 5)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates.
3. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.