Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 985/2003 des Rates vom 5. Juni 2003 zur Änderung der mit der Verordnung (EG) Nr. 1334/1999 auf die Einfuhren von Magnesiumoxid mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführten Antidumpingmaßnahmen (ABl. L 143, S. 1)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates.
3. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.