Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 23. Oktober 2003 (Sache R 814/2000-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Firma Laboratoires Goëmar und der La Mer Technology, Inc.
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die La Mer Technology, Inc. trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) und der Laboratoires Goëmar.