Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2003) 1473 final der Kommission vom 9. Juli 2003, mit der sie die von den deutschen Behörden geplanten Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt hat (Beihilfe N 694/2002)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Fachvereinigung Mineralfaserindustrie e. V. Deutsche Gruppe der Eurima – European Insulation Manufacturers Association trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
3. Die Bundesrepublik Deutschland trägt ihre eigenen Kosten.