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Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 26. Januar 2006. – Volkswagen AG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

CELEX: 62003TJ0317 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 17. Juni 2003 (Sache R 610/2001‑4) betreffend ein Widerspruchsverfahren zwischen der Nacional Motor SA und der Volkswagen AG

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Nummer 2 des Tenors der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 17. Juni 2003 (Sache R 610/2001‑4) wird aufgehoben, soweit darin die Anmeldung des Wortzeichens Variant als Gemeinschaftsmarke für andere Waren und Dienstleistungen als solche der Klassen 7, 12 und 37 zurückgewiesen wird.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Klägerin trägt die Kosten.