Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 17. April 2003 (Sache R 221/2002-4), mit der die Eintragung der Bildmarke RIGHT GUARD XTREME sport abgelehnt wurde
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten.