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Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 13. April 2005. – The Gillette Company gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

CELEX: 62003TJ0286 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 17. April 2003 (Sache R 221/2002-4), mit der die Eintragung der Bildmarke RIGHT GUARD XTREME sport abgelehnt wurde

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten.