Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Kostenfestsetzung im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 15. Februar 2005
Tenor
Tenor
1. Die Rechtssachen C‑12/03 P-DEP und C‑13/03 P-DEP werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
2. Der Gesamtbetrag der Kosten, die die Europäische Kommission der Tetra Laval BV zu erstatten hat, wird auf 124 000 Euro festgesetzt.