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Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte erweiterte Kammer) vom 17. März 2005. – Koninklijke Philips Electronics NV gegen Rat der Europäischen Union.

CELEX: 62000TJ0177 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Ablehnung des Vorschlags der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 7. April 2000 (KOM-Dokument [2000] 195 endg.) für eine Verordnung (EG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Teile von Fernsehkamerasystemen mit Ursprung in Japan durch den Rat vom 8. Mai 2000

Tenor

Tenor

1. Die Ablehnung des Vorschlags der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 7. April 2000 (KOM-Dokument [2000] 195 endg.) für eine Verordnung (EG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Teile von Fernsehkamerasystemen mit Ursprung in Japan durch den Rat vom 8. Mai 2000 wird für nichtig erklärt.

2. Der Rat der Europäischen Union trägt die Kosten.