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Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Zweite erweiterte Kammer) vom 20. September 2005. – Makro Cash & Carry Nederland BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 61999TO0258 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung 1999/705/EG der Kommission vom 20. Juli 1999 über die staatliche Beihilfe, die die Niederlande zugunsten von 633 niederländischen Tankstellen im Grenzgebiet zu Deutschland gewährt haben (ABl. L 280, S. 87)

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten.