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T-148/98T-162/9861998B01480010.000128391285517TBeschluss des Gerichts (Zweite Kammer)
29. September 1999(*)
In den verbundenen Rechtssachen T-148/98 und T-162/98
J. G. Evans,
Gerry Plant und Mary Kathleen Plant,
Dennis Jones,
William Meyrick,
Glen Jones und Daphne Jones,
David V. Austin,
Mostyn Jones,
Fforch-y-Garron Coal Company Ltd,
John Phillips,
Desmond Ivor Evans,
David Raymond Evans,
D. B. Diplock,
R. T. Kingston,
J. R. McCann,
De Powell,
niedergelassen im Vereinigten Königreich, Prozeßbevollmächtigte: Barbara Hewson, Bar of England and Wales, und Thomas Graham, Solicitor, Zustellungsanschrift: Kanzlei der Rechtsanwälte Loesch und Wolter, 11, rue Goethe, Luxemburg,
South Wales Small Mines Association, Verband englischen Rechts mit Sitz in Fochriw, Near Bargoed (Vereinigtes Königreich), Prozeßbevollmächtigte: Thomas Sharpé, QC, Barrister Mark Brealey, Bar of England and Wales, und Sarah Llewellyn Jones, Solicitor, Zustellungsanschrift: Kanzlei des Rechtsanwalts Victor Gillen, 13, rue Aldringen, Luxemburg,
Kläger,Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch Kirsi Leivo, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigten, Zustellungsbevollmächtigter: Carlos Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg,
Beklagte,wegen Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission Nr. 15656 vom 30. Juli 1998 über die Zurückweisung einer Beschwerde wegen Preisdiskriminierung
erläßt
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Zweite Kammer)
unter Mitwirkung des Präsidenten A. Potocki sowie der Richter C. W. Bellamy und A. W. H. Meij,
Kanzler: H. Jung
folgenden
Beschluß
Sachverhalt und Verfahren
Anträge der Parteien
- —
die Entscheidung für nichtig zu erklären;
- —
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
- —
die Klagen als unzulässig abzuweisen;
- —
den Klägern die Kosten aufzuerlegen.
Zur Zulässigkeit der Klagen
Vorbringen der Parteien
Rechtssache T-162/98
Rechtssache T-148/98
Würdigung durch das Gericht
Rechtssache T-162/98
Rechtssache T-148/98
- 1.„The Applicant Mr Mostyn Jones he (sic) cannot recall who the third party was, he thinks he obtained it from one of the persons who Sarah Llewellyn Jones represents.“
(„Der Kläger Mostyn Jones kann sich nicht an die Identität des Dritten erinnern, er glaubt, er habe sie von einer der Personen erhalten, die Sarah Llewellyn Jones vertritt.“)
- 2.„Mr Mostyn Jones.“
- 3.„The Applicant Mr Jones cannot recall the exact circumstances. The Other Applicants became aware of it by Mr Jones informing some of them of the decision and the Applicants communicating directly with one another.“
(„Der Kläger Jones kann sich nicht an die genauen Umstände erinnern. Die anderen Kläger haben dadurch davon erfahren, daß Herr Jones einige von ihnen von der Entscheidung unterrichtete und die Kläger sich direkt untereinander verständigten.“)
Kosten
Aus diesen Gründen
hat
DAS GERICHT (Zweite Kammer)
beschlossen:
- 1.Die Rechtssachen T-148/98 und T-162/98 werden für die Zwecke des Beschlusses verbunden.
- 2.Die Klagen werden als unzulässig abgewiesen.
- 3.Über den in der Rechtssache T-148/98 gestellten Antrag auf Prozeßkostenhilfe braucht nicht entschieden zu werden.
- 4.Über die Streithilfeanträge der PowerGen UK plc, der National Power plc und der British Coal Corporation braucht nicht entschieden zu werden.
- 5.Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten und als Gesamtschuldner die Kosten der Kommission.