Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Wiederaufnahme des mit Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 9. September 1999 (C-64/98 P) abgeschlossenen Verfahrens; mit diesem Urteil wies der Gerichtshof das gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 17. Dezember 1997 (T-152/95) eingelegte Rechtsmittel zurück – Sprachenregelung des Gerichtshofs
Tenor
Tenor
1. Der Wiederaufnahmeantrag wird zurückgewiesen.
2. Die Odette Nicos Petrides Co. Inc. trägt ihre eigenen Kosten.