Volltext

Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 10. Juli 1990. – Filtrona Española SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 61989TJ0125 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Tenor

Tenor

1 . Die Klage wird als unzulässig abgewiesen .

2 . Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin .