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Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 13. Dezember 1990. – Vereniging van Nederlandse Ziekenfondsen u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 61989TJ0114 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Tenor

Tenor

1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2) Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten des Streithelfers, die dieser selbst zu tragen hat.