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Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990. – Extramet Industrie SA gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 61989CO0358 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Tenor

Tenor

1 ) Der Antrag wird zurückgewiesen .

2 ) Die Entscheidung über die Kosten, einschließlich derer des Streitbeitritts, bleibt vorbehalten .