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Urteil des Gerichtshofes vom 14. März 1990. – Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

CELEX: 61989CJ0137 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Tenor

Tenor

1 ) Die Italienische Republik hat gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 12 ff . EWG-Vertrag verstossen, indem sie den Importeuren von aus anderen Mitgliedstaaten stammenden lebenden Tieren die Kosten der Telegramme auferlegt, die die Grenztierärzte gemäß den nationalen Vorschriften an die zuständigen gesundheitsbehördlichen und Veterinärdienststellen im Inland versenden .

2 ) Die Italienische Republik trägt die Kosten des Verfahrens .