Tenor
1 ) Das Königreich Belgien hat dadurch gegen eine Verpflichtung aus dem EWG-Vertrag verstossen, daß es der Entscheidung 84/111/EWG der Kommission vom 30 . November 1983 über ein Beihilfevorhaben der belgischen Regierung zugunsten eines Chemiefasern herstellenden Unternehmens nicht nachgekommen ist .
2 ) Das Königreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens .