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Urteil des Gerichtshofes vom 21. Februar 1990. – Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.

CELEX: 61989CJ0074 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Tenor

Tenor

1 ) Das Königreich Belgien hat dadurch gegen eine Verpflichtung aus dem EWG-Vertrag verstossen, daß es der Entscheidung 84/111/EWG der Kommission vom 30 . November 1983 über ein Beihilfevorhaben der belgischen Regierung zugunsten eines Chemiefasern herstellenden Unternehmens nicht nachgekommen ist .

2 ) Das Königreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens .