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Urteil des Gerichtshofes vom 5. April 1990. – Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.

CELEX: 61989CJ0006 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Tenor

Tenor

1 ) Das Königreich Belgien hat gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 5 EWG-Vertrag verstossen, indem es Artikel 2 der Königlichen Verordnung Nr . 471 vom 24 . Oktober 1986 erlassen hat, wonach das Wartegeld oder der Wartegeldzuschuß für das zu den Europäischen Schulen abgeordnete Lehrpersonal um 50 % gekürzt wird .

2 ) Das Königreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens .