Tenor
1 ) Das Königreich Belgien hat gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 5 EWG-Vertrag verstossen, indem es Artikel 2 der Königlichen Verordnung Nr . 471 vom 24 . Oktober 1986 erlassen hat, wonach das Wartegeld oder der Wartegeldzuschuß für das zu den Europäischen Schulen abgeordnete Lehrpersonal um 50 % gekürzt wird .
2 ) Das Königreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens .