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Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. März 1989. – Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 61988CO0303 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Tenor

Tenor

1 ) Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen .

2 ) Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten .