Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Auslegung des Urteils des Gerichtshofs vom 17. Mai 1990, Barber (C‑262/88)
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf Auslegung wird zurückgewiesen.
2. Herr Peinado Guitart trägt seine eigenen Kosten.
Volltext
Gegenstand
Antrag auf Auslegung des Urteils des Gerichtshofs vom 17. Mai 1990, Barber (C‑262/88)
Tenor
1. Der Antrag auf Auslegung wird zurückgewiesen.
2. Herr Peinado Guitart trägt seine eigenen Kosten.