Tenor
1)Ohrstecker der in der Verordnung Nr . 3558/81 der Kommission vom 8 . Dezember 1981 zur Einreihung von Waren in die Tarifstelle 71.16 A des Gemeinsamen Zolltarifs bezeichneten Art waren selbst vor deren Inkrafttreten der Tarifstelle 71.16 A des Gemeinsamen Zolltarifs zuzuweisen .
2 ) Ohrlochstechpistolen sind der Tarifstelle 84.59 E II des Gemeinsamen Zolltarifs zuzuweisen .