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Urteil des Gerichtshofes vom 6. Dezember 1989. – Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland.

CELEX: 61988CJ0329 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Tenor

Tenor

1 ) Die Griechische Republik hat gegen ihre Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen, indem sie nicht innerhalb der gesetzten Frist die erforderlichen Rechts - und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um der Richtlinie 84/450/EWG des Rates vom 10 . September 1984 zur Angleichung der Rechts - und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über irreführende Werbung nachzukommen .

2 ) Die Griechische Republik trägt die Kosten des Verfahrens .