Tenor
1 ) Die Griechische Republik hat gegen ihre Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen, indem sie nicht innerhalb der gesetzten Frist die erforderlichen Rechts - und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um der Richtlinie 84/450/EWG des Rates vom 10 . September 1984 zur Angleichung der Rechts - und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über irreführende Werbung nachzukommen .
2 ) Die Griechische Republik trägt die Kosten des Verfahrens .