Volltext

Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 13. Juli 1989. – Chimica del Friuli SpA und andere gegen Amministrazione delle finanze dello Stato.

CELEX: 61988CJ0248 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Tenor

Tenor

Artikel 7 der Verordnung Nr . 1535/77 der Kommission vom 4 . Juli 1977 zur Festlegung der Voraussetzungen für die Zulassung bestimmter Waren zu einer Abgabenbegünstigung bei der Einfuhr aufgrund ihrer besonderen Verwendung ist dahin auszulegen, daß im Fall einer Übertragung der Waren der Übernehmer im Besitz einer gemäß Artikel 3 erteilten Bewilligung sein muß, unabhängig davon, ob die Übertragung von einem Mitgliedstaat in einen anderen oder innerhalb eines Mitgliedstaats stattfindet .