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Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 28. Februar 1989. – Wilhelm Schmitt gegen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte.

CELEX: 61988CJ0029 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Tenor

Tenor

Artikel 51 EWG-Vertrag und die Verordnung Nr . 1408/71 des Rates vom 14 . Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu - und abwandern, sind nicht anwendbar, um die Voraussetzungen für den Beitritt zu einem - gesetzlichen oder freiwilligen - System der sozialen Sicherheit zu bestimmen .