Tenor
Artikel 11 der Richtlinie 69/335 ist dahin auszulegen, daß ein Mitgliedstaat von Kapitalgesellschaften im Sinne des Artikels 3 der Richtlinie auf die Aufnahme einer Obligationsanleihe - ein Vorgang, der unter Artikel 11 der Richtlinie fällt - keine andere Abgabe als die in Artikel 12 der Richtlinie genannten Abgaben und Steuern erheben darf .