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Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 27. April 1989. – Anna-Maria Fedeli gegen Europäisches Parlament.

CELEX: 61987CJ0271 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Tenor

Tenor

1 ) Das Europäische Parlament wird zur Zahlung der von den Dienstbezuegen der Klägerin in der Zeit vom 3 . Juli 1985 bis zum 13 . März 1986 einbehaltenen Beträge zuzueglich Verzugszinsen in Höhe von 8 % verurteilt .

2 ) Das Europäische Parlament trägt die Kosten .