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Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 28. Februar 1989. – Merkur Außenhandel GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas.

CELEX: 61987CJ0233 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Tenor

Tenor

Die Zollbehörde des Ausfuhrstaats, die die Erstattung von WAB bei der Einfuhr verlangt, ist an die Gewichtsberichtigungen gebunden, die ihr die Zollbehörde des Einfuhrstaats mitgeteilt hat, unabhängig davon, ob sie auch in den Kontrollexemplaren enthalten sind .

Das nationale Gericht, bei dem ein Rechtsstreit zwischen dem Exporteur und der Zollbehörde des Ausfuhrstaats über die Erstattung von WAB bei der Einfuhr anhängig ist, ist nicht an die Gewichtsberichtigungen gebunden, die die Zollbehörde des Einfuhrstaats der Zollbehörde des Ausfuhrstaats übermittelt hat .