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Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 14. Juni 1989. – Hoogovens Groep BV und Federacciai (Federazione imprese siderurgiche italiane) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 61987CJ0218 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Tenor

Tenor

für Recht erkannt und entschieden :

1 ) Die Entscheidung Nr . 1433/87/EGKS der Kommission vom 20 . Mai 1987 zur Umwandlung eines Teils der Produktionsquoten in Quoten für Lieferungen innerhalb des Gemeinsamen Marktes wird für nichtig erklärt .

2 ) Die Artikel 5 und 17 der Entscheidung Nr . 194/88/EGKS der Kommission vom 6 . Januar 1988 zur Verlängerung des Systems der Überwachung und der Erzeugungsquoten für bestimmte Erzeugnisse der Unternehmen der Stahlindustrie werden für nichtig erklärt .

3 ) Die Klage in der Rechtssache 72/88 wird abgewiesen, soweit sie auf die Nichtigerklärung des Artikels 6 der Entscheidung Nr . 194/88/EGKS gerichtet ist .

4 ) Die Kommission trägt in den Rechtssachen 218/87, 223/87 und 92/88 die Kosten des Verfahrens .

5 ) In der Rechtssache 72/88 trägt jede Partei ihre eigenen Kosten .