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Urteil des Gerichtshofes vom 21. Februar 1989. – Republik Griechenland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 61986CJ0214 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Tenor

Tenor

1 ) Die Klage wird abgewiesen .

2)Die Griechische Republik trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung .