EuGH · C-289/11 · 03.05.2012 · ECLI:EU:C:2012:270
Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 24. März 2011, Legris Industries/Kommission (T‑376/06), mit dem das Gericht die Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 4180 endg. der Kommission vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F‑1/38.121 – Rohrverbindungen) abgewiesen hat – Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen – Verletzung des Rechts auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht – Zurechenbarkeit des eine Zuwiderhandlung darstellenden Verhaltens – Verletzung der Grundsätze der Gleichbehandlung, der persönlichen Haftung und der individuellen Strafzumessung – Verfälschung von Beweisen Tenor Tenor 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Legris Industries SA trägt die Kosten.
