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EuG · T-344/10

04.05.2012 · ECLI:EU:T:2012:216

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EuG · T-344/10 · 04.05.2012 · ECLI:EU:T:2012:216

Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Untätigkeitsklage mit dem Antrag, festzustellen, dass die Kommission es rechtswidrig unterlassen habe, in dem am 12. September 2007 eingeleiteten Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG in Bezug auf die staatlichen Beihilfen, die die deutschen Behörden der Deutsche Post AG gewährt haben (Beihilfe C 36/07 [ex NN 25/07]), innerhalb einer angemessenen Frist eine Entscheidung zu treffen Tenor Tenor 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die UPS Europe NV/SA und die United Parcel Service Deutschland Inc. & Co. OHG tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission. 3. Die Deutsche Post AG trägt ihre eigenen Kosten.