EuG · T-531/10 · 14.12.2011 · ECLI:EU:T:2011:745
Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 14. September 2010 (Sache R 570/2010-1) über die Anmeldung des Wortzeichens Vorfront als Gemeinschaftsmarke Tenor Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Häfele GmbH & Co. KG trägt die Kosten.
