EuG · T-247/10 · 06.10.2011 · ECLI:EU:T:2011:579
Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 16. März 2010 (Sache R 1366/2008‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Weihermüller & Voigtmann GmbH & Co. KG und der Deutsche medi Präventions GmbH Tenor Tenor 1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 16. März 2010 (Sache R 1366/2008-4) wird aufgehoben. 2. Das HABM trägt außer seinen eigenen Kosten die Kosten der medi GmbH & Co. KG. 3. Die Deutsche Medien Center GmbH trägt ihre eigenen Kosten.
