EuG · T-235/10 · 06.07.2011 · ECLI:EU:T:2011:331
Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 11. März 2010 (Sache R 0942/2009‑1) über die Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens in Form einer Uhr als Gemeinschaftsmarke Tenor Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Timehouse GmbH trägt die Kosten.
