EuG · T-59/10 · 23.11.2011 · ECLI:EU:T:2011:690
Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 20. November 2009 (Sache R 913/2009-2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Audioline GmbH und der Geemarc Telecom International Ltd Tenor Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Geemarc Telecom International Ltd trägt die Kosten.
