EuG · T-386/09 · 24.08.2010 · ECLI:EU:T:2010:331
Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Klage auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 7. August 2009, mit dem diese der Klägerin mitteilte, dass aus dem Sachverhalt, der ihrer Beschwerde zugrunde liege, keine Verletzung der Art. 81 EG, 82 EG und 86 EG abgeleitet werden könne und ihre Beschwerde daher nicht weiterverfolgt werde Tenor Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Grúas Abril Asistencia, SL trägt die Kosten.
