EuGH · C-518/09 · 21.07.2011 · ECLI:EU:C:2011:501
Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 49 AEUV und 56 AEUV – Ausübung von Immobilientransaktionstätigkeiten Tenor Tenor 1. Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 56 AEUV verstoßen, dass sie – die Ausübung von Immobilienvermittlungstätigkeiten nur im Rahmen einer Immobilienagentur zulässt, – von in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Gesellschaften zur Immobilienvermittlung und Immobilienmaklern verlangt, dass sie ihre Berufshaftpflicht durch den Abschluss einer dem portugiesischen Recht entsprechenden Versicherung abdecken, – von in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Gesellschaften zur Immobilienvermittlung verlangt, dass sie über positives Eigenkapital im Sinne des portugiesischen Rechts verfügen, und – die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Gesellschaften zur Immobilienvermittlung und Immobilienmakler der umfassenden disziplinarischen Kontrolle durch das Instituto da Construção e do Imobiliário IP (Institut für Bau‑ und Immobilienwesen) unterwirft, und sie hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 49 AEUV und 56 AEUV verstoßen, dass sie – vorschreibt, dass Gesellschaften zur Immobilienvermittlung, von der Immobilienverwaltung für Dritte abgesehen, ausschließlich Immobilienvermittlungstätigkeiten ausüben dürfen, und – bestimmt, dass Immobilienmakler ausschließlich als solche tätig sein dürfen. 2. Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.
