← Zur Entscheidungssuche

EuG · T-408/08

29.04.2009 · ECLI:EU:T:2009:129

Suchen
Schriftgröße: 100 %

EuG · T-408/08 · 29.04.2009 · ECLI:EU:T:2009:129

Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/854/EG der Kommission vom 2. Juli 2008 über die Beihilferegelung „Regionalgesetz Nr. 9 aus dem Jahr 1998“ und die missbräuchliche Anwendung der Beihilfe N 272/98 (ABl. L 302, S. 9) Tenor Tenor 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen, soweit sie sich gegen den Rat der Europäischen Union richtet. 2. Die S.F. Turistico Immobiliare Srl trägt die Kosten des Rates sowie ihre eigenen durch das Verfahren über die Einrede der Unzulässigkeit entstandenen Kosten.