EuGH · C-502/08 · 01.10.2009 · ECLI:EU:C:2009:603
Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309, S. 15) nachzukommen Tenor Tenor 1. Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 45 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung verstoßen, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, erlassen und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Vorschriften des innerstaatlichen Rechts, die zur Erfüllung seiner Umsetzungspflicht beitragen sollen, nicht mitgeteilt hat. 2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
