EuG · T-48/07 · 16.09.2008 · ECLI:EU:T:2008:378
Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Dezember 2006 (Sache R 1048/2004-4) über die Anmeldung des Wortzeichens BioGeneriX als Gemeinschaftsmarke Angaben zur Rechtssache >lt>11 Tenor Tenor 1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 20. Dezember 2006 (Sache R 1048/2004‑4) wird aufgehoben, soweit sie chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln der Klasse 1 betrifft. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die ratiopharm GmbH trägt ihre eigenen Kosten sowie die Hälfte der Kosten des HABM. Die andere Hälfte seiner Kosten trägt das HABM selbst.
