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EuG · T-80/06

13.02.2012 · ECLI:EU:T:2012:65

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EuG · T-80/06 · 13.02.2012 · ECLI:EU:T:2012:65

Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand In der Rechtssache T‑80/06 Klage auf Nichtigerklärung der Ungarn mit Schreiben vom 9. November 2005 bekanntgegebenen Entscheidung der Kommission, das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG in Bezug auf die staatliche Beihilfe C 41/05 (ex NN 49/2005) – „Gestrandete Kosten“ in Ungarn zu eröffnen, und in der Rechtssache T‑182/09 Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/609/EG der Kommission vom 4. Juni 2008 über die staatliche Beihilfe C 41/05 Ungarns mittels langfristiger Strombezugsverträge (ABl. 2009, L 225, S. 53) Tenor Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen 2. Die Budapesti Erőmű Zrt trägt die Kosten.