EuGH · C-141/06 · 19.04.2007 · ECLI:EU:C:2007:236
Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die in Bezug auf andere Finanzdienstleistungen als private Versicherungen erforderlich sind, um der Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG (ABl. L 271, S. 16) nachzukommen Tenor Tenor 1. Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG verstoßen, dass es in Bezug auf andere Finanzdienstleistungen als private Versicherungen nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. 2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
