EuG · T-278/04 · 16.11.2006 · ECLI:EU:T:2006:351
Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. April 2004 (verbundene Sachen R 547/2003‑1 und R 604/2003‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Jabones Pardo SA und der Quimi Romar SL Angaben zur Rechtssache >lt>1 Tenor Tenor 1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 23. April 2004 (verbundene Sachen R 547/2003‑1 und R 604/2003‑1) wird aufgehoben, soweit darin der Beschwerde der Streithelferin hinsichtlich der in der Gemeinschaftsmarkenanmeldung beanspruchten Waren „Seifen; Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel“ in Klasse 3 und „Präparate für die Gesundheitspflege“ in Klasse 5 stattgegeben wurde. 2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Hälfte der Kosten der Jabones Pardo SA. 3. Die Quimi Romar SL trägt ihre eigenen Kosten.
