← Zur Entscheidungssuche

EuG · T-253/04

03.04.2008 · ECLI:EU:T:2008:88

Suchen
Schriftgröße: 100 %

EuG · T-253/04 · 03.04.2008 · ECLI:EU:T:2008:88

Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses 2004/306/EG des Rates vom 2. April 2004 zur Durchführung von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung des Beschlusses 2003/902/EG (ABl. L 99, S. 28) sowie der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 (ABl. L 344, S. 70) und Schadensersatz Tenor Tenor 1. Der Beschluss 2004/306/EG des Rates vom 2. April 2004 zur Durchführung von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung des Beschlusses 2003/902/EG wird für nichtig erklärt, soweit er KONGRA-GEL betrifft. 2. Der Rat trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten der Kläger. 3. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt seine eigenen Kosten.