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EuGH · C-324/88

07.02.1990 · ECLI:EU:C:1990:54

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EuGH · C-324/88 · 07.02.1990 · ECLI:EU:C:1990:54

Tenor Tenor Artikel 1 Buchstabe r der Verordnung Nr . 3 und Artikel 1 Buchstabe r der Verordnung ( EWG ) Nr . 1408/71 sind dahin auszulegen, daß die einer Versicherungszeit gleichgestellten Zeiten allein anhand der Kriterien zu bestimmen sind, die sich aus den nationalen Rechtsvorschriften ergeben, nach denen diese Zeiten zurückgelegt worden sind .